Verkehrsrecht

Ich sorge dafür, dass Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und seiner Versicherung so effektiv wie möglich durchgesetzt werden

Das Interesse des gegnerischen Versicherers liegt häufig darin, den Schaden im eigenen Interesse klein zu halten. So werden häufig eigene und nicht unabhängige Gutachter mit der Schadensfeststellung beauftragt, die festgestellte Schadenshöhe fällt regelmäßig, was jedem einleuchtet, nicht im Interesse des Geschädigten aus.
Ebenso verhält es sich, wenn die Versicherung auf Urteile hinweist, welche ihre Rechtsauffassung bei Kürzung einzelner Schadenspositionen stützen. Sie wird natürlich nicht auf die Rechtsprechung des BGH hinweisen, wenn diese für Sie als Geschädigten von Vorteil sein sollte.

Zu beachten ist hierbei, dass anfallende Anwaltskosten üblicherweise auch die Versicherung des gegnerischen Fahrzeuges bezahlen muss.